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Schulungspflicht zur Verarbeitung von Diisocyanaten
Ab dem 24. August 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, bei der alle Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten, eine entsprechende Schulung vorweisen müssen. Diisocyanate sind für die Herstellung von Polyurethanen technisch wichtige Rohstoffe, die speziell in der Orthopadie in Weich- und Hartschaumsystemen (wie z.B. bei ARU® OP-Leistenschaum, LUPOL, Asti Tech etc.) zu finden sind.
Einmal mehr bieten wir Ihnen eine besondere Neuheit an, die Sie exklusiv bei uns bekommen: die ARU PU- Schalensohlen. Dank der Aussparung im Boden lässt sich die Sohle flexibel an jede Schuhform anpassen. Dabei ist sie schnell und einfach zu verarbeiten, hat ein geringes Gewicht und besticht durch ihr trendiges Rahmendesign. Für kurze Zeit können Sie die Schalensohlen zum Einführungspreis bestellen und dabei über 30% sparen.
Gehen Sie mit unseren Katalogen auf Entdeckungstour. Für die optimale Patientenversorgung stellen wir immer wieder neue, innovative Produkte vor, die Sie in unseren Katalogwerken finden. Mit unseren Neuheiten sind wir außerdem bestrebt, Ihnen die Arbeit zu erleichtern, Zeit und Material einzusparen. Wirtschaftlich zu arbeiten und dabei umweltbewusst zu handeln – all dieses bringen wir im Einklang mit Ihren Projekten. Im Downloadbereich finden Sie unsere aktuellen Kataloge, immer auf dem neuesten Stand gebracht. In diesem Sinne: bleiben Sie neugierig.
Gemäß der am 01.02.2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe unterliegen gewisse Chemikalien einer Regulierung (Anhang I und II der genannten Verordnung). Hierzu zählt unter anderem das Lösemittel Aceton. Falls ein Gemisch mehr als 1% eines solchen Stoffes enthält, so zählt es als „regulierter Ausgangsstoff für Explosivstoffe“. Mit dieser Erklärung kommen wir unseren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der neuen Verordnung nach und informieren Sie über Ihre Meldepflichten nach Artikel 9.
Was müssen Sie als Kunde beachten:
• Der Erwerb von den betroffenen Artikeln, in nicht haushaltsüblichen Mengen, unterliegt bei Privatleuten gewisser Meldepflichten.
• Meldepflichten: Zu melden an die entsprechende nationale Kontaktstelle sind „verdächtige Transaktionen“ sowie Abhandenkommen und Diebstahl „erheblicher Mengen“. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
• Sollten Sie unsere betroffenen Produkte weiterverkaufen, so müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, welche Produkte solch regulierte Ausgangstoffe enthalten und welche Pflichten sie nach dieser Verordnung erfüllen müssen.
Die Liste unserer betroffenen Produkte können Sie hier herunterladen: Sicherheitsdatenblätter