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Eine unserer Stärken ist, ständig an neuen Produktentwicklungen zu arbeiten. So freuen wir uns heute, Ihnen die ARU®Brandsohle ORTHO mit eingespritztem PP-Kern vorstellen zu dürfen. Die Besonderheit ist der schräg verlaufende Kern. So können Sie individueller auf verschiedene orthopädische Situationen in der Longitudinalachse (z. B. Plattfuß oder Klumpfuß) eingehen. Mit einem einzigen Umriss werden alle Größen abgedeckt. In unserer neuen Aktion bieten wir diese Brandsohle zum Einführungspreis an. Außerdem machen wir in der Aktion auf unsere Winterartikel aufmerksam, denn hier sollten Sie sich rechtzeitig bevorraten und Sie sparen gleichzeitig bis zu 50%. Die Aktion läuft bis zum 31. Januar 2024
Schulungspflicht zur Verarbeitung von Diisocyanaten
Ab dem 24. August 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, bei der alle Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten, eine entsprechende Schulung vorweisen müssen. Diisocyanate sind für die Herstellung von Polyurethanen technisch wichtige Rohstoffe, die speziell in der Orthopadie in Weich- und Hartschaumsystemen (wie z.B. bei ARU® OP-Leistenschaum, LUPOL, Asti Tech etc.) zu finden sind.
Gehen Sie mit unseren Katalogen auf Entdeckungstour. Für die optimale Patientenversorgung stellen wir immer wieder neue, innovative Produkte vor, die Sie in unseren Katalogwerken finden. Mit unseren Neuheiten sind wir außerdem bestrebt, Ihnen die Arbeit zu erleichtern, Zeit und Material einzusparen. Wirtschaftlich zu arbeiten und dabei umweltbewusst zu handeln – all dieses bringen wir im Einklang mit Ihren Projekten. Im Downloadbereich finden Sie unsere aktuellen Kataloge, immer auf dem neuesten Stand gebracht. In diesem Sinne: bleiben Sie neugierig.
Gemäß der am 01.02.2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe unterliegen gewisse Chemikalien einer Regulierung (Anhang I und II der genannten Verordnung). Hierzu zählt unter anderem das Lösemittel Aceton. Falls ein Gemisch mehr als 1% eines solchen Stoffes enthält, so zählt es als „regulierter Ausgangsstoff für Explosivstoffe“. Mit dieser Erklärung kommen wir unseren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der neuen Verordnung nach und informieren Sie über Ihre Meldepflichten nach Artikel 9.
Was müssen Sie als Kunde beachten:
• Der Erwerb von den betroffenen Artikeln, in nicht haushaltsüblichen Mengen, unterliegt bei Privatleuten gewisser Meldepflichten.
• Meldepflichten: Zu melden an die entsprechende nationale Kontaktstelle sind „verdächtige Transaktionen“ sowie Abhandenkommen und Diebstahl „erheblicher Mengen“. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
• Sollten Sie unsere betroffenen Produkte weiterverkaufen, so müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, welche Produkte solch regulierte Ausgangstoffe enthalten und welche Pflichten sie nach dieser Verordnung erfüllen müssen.
Die Liste unserer betroffenen Produkte können Sie hier herunterladen: Sicherheitsdatenblätter
Termine
06.03.2024 DE-Remscheid
Basiswissen Diabetes & erfolgreiches Arbeiten am Menschen