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Zum Jahresauftakt präsentieren wir Ihnen unseren neuen Flyer ARU® Aktuell 1/2025 mit zahlreichen innovativen Bezugsstoffen.
Entdecken Sie unter anderem "OnDry by OnSteam" mit beeindruckenden 3D-Kindermotiven sowie unsere neue Mikrofaserlinie "ARU®line Cremoso", die sich durch eine Haptik wie "Sämisch Leder" auszeichnet.
Wer Schuhen einen besonderen Look geben möchte, kommt um die ARU®PU-Schalensohlen nicht herum. Sie sehen nicht nur trendig aus, sie sind auch sehr leicht zu verarbeiten. Nur wenige Arbeitsschritte sind erforderlich, wie Sie unserem neuen Aktionsprospekt entnehmen können. In den klassischen Farben schwarz, schwarzbraun und weiß bieten wir die Sohlen in den Größen 39/40 bis 47/48 an. Und dies für kurze Zeit zu Nettosonderpreisen! Passend dazu gibt es von uns auch den entsprechenden Kleber und Sohlenplatten.
Den Katalog ARU® EVA- und Gummimaterialien haben wir aktualisiert. Neu hinzugekommen sind die Materialien ARU®soft siXty green. Dieses sehr hochwertige EVA wird aus ca. 60% sortenreinem, recyceltem EVA gewonnen (Produktionsprozess entsprechend DIN EN ISO 14021).
Diese nachhaltige Produktion schont nicht nur Ressourcen und hilft die Müllberge zu minimieren, sondern reduziert auch den CO2-Ausstoß im Vergleich zu herkömmlich produziertem EVA und senkt die Schadstoffemissionen bei Müllverbrennungsanlagen.
Weniger CO2-Ausstoß im Vergleich zu herkömmlich produziertem EVA
Schonung von Ressourcen (Rohstoffe)
Senkung der Schadstoffemissionen
Für uns alle im Sinne von nachhaltigem Umweltschutz!
Unter der Bezeichnung ARU®soft siXty green vertreiben wir Sohlen-, Polster- und Aufbauplatten.
In unserem überarbeiteten Katalog präsentieren wir die neuesten Trends bei den Bezugsstoffmustern. Speziell für Kindereinlagen konzipiert, haben wir neue Designs entwickelt für die ARU® Bezugsstoffe „five active kids line“. Zahlreiche Bezugsstoffe bieten wir zusätzlich mit der innovativen Klebstoffkaschierung „ARU®Covertex“ an. Dieser hochhaftende Klebstoff ist nicht nur umweltfreundlich, er sorgt zudem für eine enorme Zeit- und Kostenersparnis.
Mit diesem neu geschaffenen, 60-seitigen Katalog stellen wir Ihnen einen ganz besonderen Service vor. Serviceleistungen sind bei uns ein wichtiger Baustein, um auf Kundenwünsche individuell einzugehen und bei Problemlösungen zu helfen.
Service - das heißt bei uns: Das ist für Sie nicht mit Kosten verbunden!
Gerade in der Weiterverarbeitung von unterschiedlichsten Materialien liegt unsere besondere Stärke. Dazu gehören unter anderem Stanzen, Schneiden, Spalten, Perforieren und Kaschieren nach Ihren Vorstellungen. Die Vielfalt unserer Angebote präsentieren wir Ihnen in diesem Katalog.
Schulungspflicht zur Verarbeitung von Diisocyanaten
Ab dem 24. August 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, bei der alle Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten, eine entsprechende Schulung vorweisen müssen. Diisocyanate sind für die Herstellung von Polyurethanen technisch wichtige Rohstoffe, die speziell in der Orthopadie in Weich- und Hartschaumsystemen (wie z.B. bei ARU® OP-Leistenschaum, LUPOL, Asti Tech etc.) zu finden sind.
Gehen Sie mit unseren Katalogen auf Entdeckungstour. Für die optimale Patientenversorgung stellen wir immer wieder neue, innovative Produkte vor, die Sie in unseren Katalogwerken finden. Mit unseren Neuheiten sind wir außerdem bestrebt, Ihnen die Arbeit zu erleichtern, Zeit und Material einzusparen. Wirtschaftlich zu arbeiten und dabei umweltbewusst zu handeln – all dieses bringen wir im Einklang mit Ihren Projekten. Im Downloadbereich finden Sie unsere aktuellen Kataloge, immer auf dem neuesten Stand gebracht. In diesem Sinne: bleiben Sie neugierig.
Gemäß der am 01.02.2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe unterliegen gewisse Chemikalien einer Regulierung (Anhang I und II der genannten Verordnung). Hierzu zählt unter anderem das Lösemittel Aceton. Falls ein Gemisch mehr als 1% eines solchen Stoffes enthält, so zählt es als „regulierter Ausgangsstoff für Explosivstoffe“. Mit dieser Erklärung kommen wir unseren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 der neuen Verordnung nach und informieren Sie über Ihre Meldepflichten nach Artikel 9.
Was müssen Sie als Kunde beachten:
• Der Erwerb von den betroffenen Artikeln, in nicht haushaltsüblichen Mengen, unterliegt bei Privatleuten gewisser Meldepflichten.
• Meldepflichten: Zu melden an die entsprechende nationale Kontaktstelle sind „verdächtige Transaktionen“ sowie Abhandenkommen und Diebstahl „erheblicher Mengen“. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
• Sollten Sie unsere betroffenen Produkte weiterverkaufen, so müssen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, welche Produkte solch regulierte Ausgangstoffe enthalten und welche Pflichten sie nach dieser Verordnung erfüllen müssen.
Die Liste unserer betroffenen Produkte können Sie hier herunterladen: Sicherheitsdatenblätter