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Schulungspflicht zur Verarbeitung von Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft, bei der alle Mitarbeiter, die mit Diisocyanaten arbeiten, eine entsprechende Schulung vorweisen müssen. Diisocyanate sind für die Herstellung von Polyurethanen technisch wichtige Rohstoffe, die speziell in der Orthopadie in Weich- und Hartschaumsystemen (wie z.B. bei ARU® OP-Leistenschaum, LUPOL, Asti Tech etc.) zu finden sind.

WAS BEDEUTET DAS FÜR IHREN BETRIEB?

Auf der Online-Plattform www.safeusediisocyanates.eu stehen Ihnen mehrere Schulungsprogramme zur Verfügung, welche Sie für Ihren Betrieb auswählen können. Angeboten werden webbasierte Schulungen bis hin zu virtuellen oder persönlichen Präsenzschulungen. Dokumentiert wird die Schulung mit einem abschließenden Zertifikat.

Die durch die europäischen Verbände der Diisocyanathersteller, der BASF und mehreren anderen Verbänden der Polyurethanindustrie entwickelte Schulungsplattform bietet für Ihren Zweck die anwenderfreundlichste Lösung!

WICHTIG:
Die Schulung aller Mitarbeiter im Umgang mit Produkten, die in den Geltungsbereich der Beschränkung fallen, muss bis zum 24. August 2023 erfolgreich abgeschlossen und dokumentiert sein.

REACH-Beschluss vom 04. August 2020

Am 4. Februar 2020 stimmte der REACH-Ausschuss (der im Rahmen von REACH eingerichtet wurde und aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission besteht) für den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine REACH-Beschränkung für Diisocyanate. Die Beschränkung wurde am 4. August 2020 veröffentlicht und gilt nach einer Übergangszeit von 3 Jahren ab dem 24. August 2023.